vollmöbliertes Apartment mit südseitiger Balkonoase, Koffer packen und einziehen
- Gesamtmiete
- € 584
- Wohnfläche
- 36.15 m²
- Zimmer
- 1
Kosten
- Kaution
- € 2.596
- Provision
- Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Kautionsrechner
Flächen
Merkmale
Standort
Ausstattung
Energie und Heizung
Beschreibung
Die hier angebotene Wohnung befindet sich im 1. Stock in einer kleinen Wohnhausanlage mit nur 5 Wohnungen, in der Weilburgstraße am westlichen Stadtrand von Baden.
Mit wenigen Schritten sind Sie mitten in der Natur. Bei herrlich ausgedehnten Spaziergängen oder zum Laufen, walken, Radfahren etc. bietet die Nähe zum Helenental oder zu den Sooßer Weinbergen entspannende Stunden.
Diese Wohnung ist eine ideale Single Wohnung, und wird nur möbliert vermietet.
Neben dem Schlafsofa gibt es im Wandverbau auch noch ein weiteres Bett, welches heraus geklappt werden kann.
Vom Vorraum aus erreichen Sie WC und Badezimmer und gelangen sodann in den ca. 30 m³ großen Wohn- Schlafbereich von dem Sie den Balkon erreichen.
Das Gebäude ist gepflegt und befindet sich in gutem Zustand. Beheizt wird diese Wohnung mit einer Gaszentralheizung.
Der Boden im Wohn- Schlafbereich ist mit Parkett verlegt, die Nassräume sind verfliest.
Ein ca. 6 m² großes Kellerabteil steht ebenso zur Verfügung wie auch ein Garagenstellplatz.
Mietvertrag 5 Jahre mit Option auf Verlängerung, auch Haustiere sind kein Hinderniss
Die Haltestelle des Citybus ist direkt vor dem Haus, das Strandbad ist ca. 650 m entfernt.
Das Exposé zum download oder noch mehr Immobilienangebote finden Sie auf unserer Homepage
Herzlichen Gruß
pegra immobilien treuhand gmbh
Ihre staatlich geprüfte und konzessionierte Immobilientreuhänderin
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <1.750m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <3.250m
Kinder & Schulen
Schule <750m
Kindergarten <1.250m
Höhere Schule <8.500m
Universität <8.500m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <6.750m
Sonstige
Bank <750m
Geldautomat <750m
Post <750m
Polizei <2.250m
Verkehr
Bus <250m
Bahnhof <1.750m
Autobahnanschluss <4.500m
Straßenbahn <1.750m
Flughafen <5.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Namen, Telefonnummer und Adresse bearbeiten können!
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs auch als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie auf eventuelle bestehende wirtschaftliche oder familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Besondere Provisionsvereinbarung: Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart: dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen) dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.
Anfragen
Anbieter:in
pegra immobilien treuhand gmbh
WebsitePetra Hasibar
pegra immobilien treuhand gmbh