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2500 Baden

vollmöbliertes Apartment mit südseitiger Balkonoase

Kaufpreis
€ 149.000
Wohnfläche
36.15 m²
Zimmer
1

Kosten

Provision
5.364,00 € inkl. 20% USt.

Flächen


Merkmale


Standort


Ausstattung

BalkonDuscheKabelanschlussKellerParkplatzTeilmöbliert / Möbliert

Energie und Heizung


Beschreibung

Die hier angebotene Wohnung befindet sich im 1. Stock in einer kleinen Wohnhausanlage mit nur 5 Wohnungen, in der Weilburgstraße am westlichen Stadtrand von Baden.
Mit wenigen Schritten sind Sie mitten in der Natur. Bei herrlich ausgedehnten Spaziergängen oder zum Laufen, walken, Radfahren etc. bietet die Nähe zum Helenental oder zu den Sooßer Weinbergen entspannende Stunden.

Diese Wohnung ist eine ideale Single Wohnung, und wird möbliert verkauft
Neben dem Schlafsofa gibt es im Wandverbau auch noch ein weiteres Bett, welches heraus geklappt werden kann.


Vom Vorraum aus erreichen Sie WC und Badezimmer und gelangen sodann in den ca. 30 m³ großen Wohn- Schlafbereich von dem Sie den Balkon erreichen.

Beheizt wird diese Wohnung mit einer Gaszentralheizung.

Der Boden im Wohn- Schlafbereich ist mit Parkett verlegt, die Nassräume sind verfliest.
Ein ca. 6 m² großes Kellerabteil steht ebenso zur Verfügung wie auch ein Garagenabstellplatz.

Eine Vollwärmeschutzfassade, die Fenster, und das Dach wurden im Jahr 2018 saniert, das Gebäude ist gepflegt und befindet sich in sehr gutem Zustand.
Das Sanierungsdarlehen läuft noch bis 31.12.2033 mit einer monatlichen Zahlung von € 132,64 (dieses Darlehen wird vom Käufer übernommen)

 

Die Haltestelle des Citybus ist direkt vor dem Haus, das Strandbad ist ca. 650 m entfernt.

Das Exposé zum Download oder noch mehr Immobilienangebote finden Sie auf unserer Homepage 

Herzlichen Gruß
pegra immobilien treuhand gmbh
Ihre staatlich geprüfte und konzessionierte Immobilientreuhänderin

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <2.000m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <3.500m

Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.500m
Höhere Schule <8.500m
Universität <8.500m

Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <7.000m

Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.000m
Polizei <2.500m

Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <2.000m
Autobahnanschluss <4.500m
Straßenbahn <2.000m
Flughafen <6.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Namen, Telefonnummer und Adresse bearbeiten können! 

Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs auch als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie auf eventuelle bestehende wirtschaftliche oder familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert.  Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.  Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Besondere Provisionsvereinbarung:  Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart: dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen) dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.

 


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pegra immobilien treuhand gmbh

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Petra Hasibar

pegra immobilien treuhand gmbh


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Objektnummer: 8036