Wohnen am Land, kleines Einfamilienhaus mit Garten, Scheune und zusätzlichem Rohbau - Potenzial zur Gestaltung!
- Kaufpreis
- € 119.000
- Nutzfläche
- 328 m²
- Zimmer
- 3
Kosten
- Provision
- 4.284,00 € inkl. 20% USt.
Flächen
Merkmale
Standort
Ausstattung
Energie und Heizung
Beschreibung
Diese Immobilie bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, sei es als Wohnraum und/oder zur gewerblichen Nutzung. Das Wohnhaus zeigt charakteristische Merkmale aus der Bauzeit, während das Rohbauobjekt die Chance bietet, individuellen Gestaltungswünschen nachzukommen. Der uneinsehbare Innenhof und Garten wird sich sicherlich zu einer Ruhe Oase entwickeln und für die vielen Freizeitutensilien bietet der Stadl die stielsichere Hülle.
Ihrer Kreativität und dem Mut zur Neugestaltung sind hier kaum Grenzen gesetzt. Ein Objekt für alle, die nicht das "typische Reihenhaus" suchen.
Gebäude 1: Wohngebäude
Bauart: Massivbauweise, eingeschossig mit einem kleinen Keller
Fläche: 87m² Wohnfläche und 29m² Keller
Räumlichkeiten:
- Erdgeschoss:
- 2 Zimmer
- Küche mit Holzofen
- Vorraum/Veranda
- Sommerküche
- Waschraum
- WC
Ausstattung:
- Holzböden in den Zimmern
- Teilweise verflieste Wände und Böden
- Fenster teilweise mit Holzbalken
- Elektroinstallation mit automatischer Absicherung
Keller:
- Klein, Betonboden und Steinmauerwerk, vorhanden zwei Kellerräume
Zustand:
- Sichtbare Abnutzungs- und Zeitschäden, Instandhaltungsrückstau, kapillare Feuchte im Keller
Gebäude 2: Geplantes Wohn- und Wirtschaftsgebäude / Rohbau
Bauart: Massivbauweise, zweigeschossig, trapezförmiger Grundriss
Fläche: 120m² Wohnfläche und 116m² Keller
Räumlichkeiten:
- Erdgeschoss: 3 nicht ausgebaute Räume
- Kellergeschoss: Einstellraum und 2 Kellerräume
Zustand:
- Rohbau, keine Stiege zwischen den Geschossen, unvollendete Bauarbeiten, Abnutzungs- und Baumängel sichtbar
Technische Details
- Heizung: Einzelofenheizung im Wohngebäude, keine zentrale Heizungsanlage im Rohbau
- Wasserabfuhr: Regenrinnen und Ablaufrohre vorhanden
Anschlüsse: Strom, Wasser und Kanalanschlüsse sind dem Wohnhaus zugeleitet
Stadl
Bauart: Massivbauweise, eingeschossig
Fläche: 92m²
Räumlichkeiten:
- Holzlager
- Stadl
- Einstellraum
Zustand:
- Alt, abgenützt, sanierungsbedürftig
Außenanlagen und Einfriedungen
- Zugang: Zufahrt über die Straße Gartenäcker
- Einfriedung: Steinmauer zur Straße, Metalltor zwischen den Gebäuden, Stützmauer mit Maschenzaun auf der Südseite
Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Expose, welches Sie unter www.pegra.net finden
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <4.000m
Apotheke <4.000m
Kinder & Schulen
Kindergarten <4.000m
Schule <4.000m
Nahversorgung
Supermarkt <4.000m
Bäckerei <4.000m
Sonstige
Geldautomat <4.000m
Bank <4.000m
Post <4.000m
Polizei <5.500m
Verkehr
Bus <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Lage:
Das Einfamilienhaus befindet sich in der kleinen Gemeinde Markt Neuhodis im Burgenland. Es liegt in ruhiger Lage, umgeben von Natur und bietet somit viel Ruhe und Erholung. Die Ausrichtung des Gartens bzw. Innenhofs ist nach Süden und Westen ausgerichtet, wodurch man von einer guten Besonnung und schönen Sonnenuntergängen profitiert. In der Nähe befindet sich die Stadt Rechnitz, die in wenigen Autominuten erreichbar ist und Einkaufsmöglichkeiten sowie Gaststätten bietet. Auch eine Bushaltestelle ist in unmittelbarer Nähe:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen seit dem 13. Juni 2014 aufgrund der neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Informationen zu unseren Objekten erst dann übersenden können, wenn wir Ihre Kontaktdaten haben und Sie bestätigen, dass Sie unser vorzeitiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Hierfür erhalten Sie nach Ihrer Anfrage eine Email mit den entsprechenden Unterlagen und einem Link, um diese Punkte zu bestätigen.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs auch als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie auf eventuelle bestehende wirtschaftliche oder familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Besondere Provisionsvereinbarung: Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart: dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen) dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.
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