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1230 Wien, Erlaaer Straße

orea | Ein Townhouse zum Verlieben - Badeteich · Gärten · 2 Parkplätze

Kaufpreis
€ 749.000
Wohnfläche
117.41 m²
Zimmer
4

Kosten

Provision
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.

Flächen


Merkmale


Standort


Ausstattung

GartenKellerLoggiaTerrasse

Energie und Heizung


Beschreibung

Erlebe Wohnkomfort auf höchstem Niveau! Das wunderschöne Reihenhaus befindet sich in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohngegend und bietet ein modernes und gemütliches Zuhause. Auf einer Fläche von 117.41m² aufgeteilt auf 4 geräumige Zimmern findet man hier ausreichend Platz für sich und seine Liebsten.

  • Badeteich für die Bewohner dieser Townhouses inklusive.
  • Eigengarten + Gemeinschaftsgärten
  • 2 Parkplätze inklusive

Die moderne Küche bietet ausreichend Arbeitsfläche und Stauraum für alle Küchenutensilien. Hier kann man seine Kochkünste entfalten und Familie und Freunde mit leckeren Gerichten verwöhnen. Das Erdgeschoss verfügt außerdem über ein Gäste-WC, welches sich direkt neben dem Eingangsbereich befindet. Das Skylight spendet dem gesamten Wohn- und Essbereich ausreichend Helligkeit.

Ein hochgelagerter Garten ist der perfekte Ort, um sich zu entspannen und die Natur zu genießen. Hier können eigene Gemüse- und Kräuterbeete angelegt werden - oder man genießt einfach nur die Sonne auf der Terrasse. Eine Oase der Ruhe inmitten der Stadt.

Im ersten und zweiten Obergeschoß finden sich insgesamt drei Schlafzimmer, die alle mit großen Fenstern ausgestattet sind und somit viel Tageslicht ins Zimmer lassen. Das Hauptschlafzimmer verfügt über eine eigene Loggia, auf der man den Tag mit einer Tasse Kaffee beginnen kann. Ein modernes Badezimmer mit Badewanne und WC rundet das Obergeschoss ab.

Ein weiteres Highlight dieser Immobilie ist die hervorragende Verkehrsanbindung - die U6-Station Erlaaer Straße findet sich nur 2 Gehminuten von diesem Townhouse entfernt.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <250m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <1.500m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <250m
Universität <5.000m
Höhere Schule <4.250m

Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <1.250m
Einkaufszentrum <1.250m

Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <1.250m
Post <1.250m
Polizei <1.250m

Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <250m
Straßenbahn <2.750m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <1.250m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

 

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. 
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.


Anfragen

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Anbieter:in

orea GmbH

Website
Foto des Ansprechpartners

| Eigentum

orea GmbH


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Objektnummer: 3032