2 Zimmer Wohnung mit extra großer Küche
- Gesamtmiete
- € 616
- Wohnfläche
- 59.62 m²
- Zimmer
- 2
Kosten
- Kaution
- € 2.250
- Provision
- Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Kautionsrechner
Flächen
Merkmale
Standort
Ausstattung
Energie und Heizung
Beschreibung
Diese 2 Zimmer-Wohnung mit separater Küche befindet sich Nähe vom Zentrum von Klausen-Leopoldsdorf. Die Wohnung liegt im 2. Stock (ohne Lift).
Über den zentralen Vorraum gelangen Sie in jedes Zimmer.
Die Wohnküche ist mit einer Küche und einem Essplatz ausgestattet.
Das Badezimmer ist mit Dusche und Badewanne ausgestattet. Das WC ist separat.
Ein Abstellraum ist ebenfalls vorhanden, und ein PKW Stellplatz gehört zur Wohnung.
Die Miete inkl. Betriebskosten, Umsatzsteuer und Heizkosten beträgt € 748,00
Kaution: € 2.250,00
Im Ort befindet sich ein Kindergarten, eine Volksschule,
ein Arzt mit Apotheke, ein Bäcker und eine Trafik. Einkaufsmöglichkeiten sind in nur 5 Autominuten in Alland vorhanden (Billa, Spar, Adeg, Friseur, Pizzaria,)
Das Exposé zum download oder noch mehr Immobilienangebote finden Sie auf unserer Homepage.
Herzlichen Gruß
Petra Hasibar
Staatlich geprüfte und konzessionierte Immobilientreuhänderin
pegra immobilien treuhand gmbh
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <6.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <6.000m
Höhere Schule <9.500m
Universität <9.500m
Nahversorgung
Supermarkt <6.000m
Bäckerei <500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <6.000m
Polizei <4.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Bahnhof <10.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Lage:
Klausen Leopoldsdorf bei Alland
15 Minuten von Baden und 20 Minuten von Wien entfernt
die öffentliche Verkehrsanbindung ist über einen Bus nach Baden Linie 459 gegeben und nach Mödling ab Alland mit der Linie 365
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Namen, Telefonnummer und Adresse bearbeiten können!
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs auch als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie auf eventuelle bestehende wirtschaftliche oder familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Besondere Provisionsvereinbarung: Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart: dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen) dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.
Anfragen
Anbieter:in

Petra Hasibar
pegra immobilien treuhand gmbh